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Die Haftpflichtversicherung ist eine der grundlegendsten Versicherungsformen und in vielen Bereichen des Lebens mittlerweile unabdingbar. Es gibt sie in unzähligen verschiedenen Modellen, von der universellen privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung bis zu Spezial-Haftpflichtversicherung für ganz bestimmte Einsatzzwecke, Hobbys oder Berufsgruppen.

Wichtigstes Modell der Haftpflichtversicherung, über die in Deutschland jeder volljährige Bürger verfügen sollte, ist die private Haftpflichtversicherung. Sie kommt grundsätzlich für alle Schäden auf, die der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Dabei kann es sich sowohl um körperliche Schäden als auch ums Sach- oder Vermögensschäden handeln. Die Haftung für solche Schäden ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen, nach denen jeder Bürger in Deutschland grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er anderen einen Schaden zugefügt hat.

Allerdings muss sich der Versicherte dabei darüber im Klaren sein, dass die private Haftpflichtversicherung ausschließlich dafür konzipiert ist, Schäden Dritter zu regulieren. Der Versicherte selbst kann also keine Leistungen aus der Haftpflichtversicherung beziehen. Allerdings wird die Versicherung ihre Leistungen beispielsweise dann komplett verweigern, wenn der Versicherte einem Dritten vorsätzlich oder mutwillig den entstandenen Schaden zugefügt hat. Es werden also grundsätzlich nur Schäden versichert, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherungen alle Mitglieder der Familie des Versicherten mit abgesichert. Dies gilt auch für Kinder. Allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass Schäden, die durch Kinder verursacht wurden, nur dann mitversichert sind, wenn der Versicherte selbst seine Aufsichtspflicht im Rahmen des entstandenen Schadens nicht verletzt hat. Dabei liegt die Beweislast bei ihm. Er muss also nachweisen, dass der entstandene Schaden trotz ausreichender Beaufsichtigung des Kindes nicht vermeidbar gewesen wäre. In der Regel ist das nicht gerade einfach, so dass solche Fälle zwangsläufig immer wieder vor Gericht landen.