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Jeder, der in Deutschland einen eigenen Haushalt führt, sollte eine entsprechende Hausratversicherung abgeschlossen haben. Der Abschluss dieser Versicherungsform ist zwar keine Pflicht, allerdings kann es den Versicherten sehr teuer zu stehen kommen, wenn er diesen vernachlässigt.

Welche Schäden reguliert eine Hausratversicherung? Diese Versicherungsform ist grundsätzlich dafür konzipiert, alle Schäden an den Gebrauchsgegenständen und den Verbrauchsgegenständen im Haushalt des Versicherten zu regulieren. Es spielt dabei in der Regel keine Rolle, ob die versicherten Gegenstände komplett zerstört oder lediglich beschädigt wurden. Nun stellt sich die Frage, durch welche Ereignisse solche Schäden hervorgerufen werden können. Zwei Schadensarten stehen dabei im Mittelpunkt, die den weitaus größten Teil aller Versicherungsfälle im Rahmen einer Hausratversicherung ausmachen. Dies sind Schäden durch Einbruch und/oder Diebstahl sowie Schäden durch die Einwirkung höherer Gewalt. Das können beispielsweise Sturmschäden, aber auch Schäden durch die Einwirkung von Feuer, Wasser, Hagel und anderen Naturgewalten sein.

Dabei muss allerdings unterschieden werden zwischen der Hausratversicherung und einer Gebäudeversicherung. Grundsätzlich ersetzt die Hausratversicherung ausschließlich Gegenstände, die nicht zum Gebäude selbst zählen, sondern als Hausrat bezeichnet werden. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Bekleidung, Elektrogeräte, Teppiche, Geschirr und vieles mehr. Gegenstände, die dagegen fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie beispielsweise Treppen, Türen, Fenster und ähnliches, zählen nicht zum Hausrat und werden daher auch nicht von einer Hausratversicherung ersetzt.

Wichtigster Aspekt bei Abschluss eines Vertrages zur Hausratversicherung ist, den Wert des eigenen Hausrates realistisch einzuschätzen. Anhand dieses Wertes bemisst sich die Versicherungssumme, wovon dann wiederum die Höhe der Beiträge abhängt. Durch eine falsche Einschätzung des Wertes des eigenen Hausrates riskieren Sie außerdem eine Unter- beziehungsweise Überversicherung. Die Unterversicherung entsteht dann, wenn die Versicherungssumme zu niedrig bemessen ist und Sie im Ernstfall nicht den kompletten Schaden an Ihrem Hausrat ersetzt bekommen. Überversichert ist dagegen der, welcher einen zu hohen Wert seines Hausrat angibt und trotz höherer Beiträge letztendlich doch nur einen geringeren Wert ersetzt bekommt.