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In den letzten Jahren und Jahrzehnten ist es in Deutschland geradezu Mode geworden, sich wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zu streiten. In diesem Zuge entstehen auch immer wieder immense Kosten, die durch das Hinzuziehen von Anwälten, Gutachtern beziehungsweise durch den Prozess selbst verursacht werden.

Nun könnten Sie einwenden, selbst nicht an solchen gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen nichtiger Gründe interessiert zu sein. Das nützt Ihnen jedoch nichts, wenn Sie beispielsweise von einem streitlustigen Nachbarn verklagt werden. In diesem Fall sind Sie in der Regel dazu gezwungen, sich selbst ebenfalls einen Anwalt zu nehmen und sich mit diesem entsprechend vor Gericht zu verteidigen.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, diee für die finanziellen Folgen von gerichtlichen Auseinandersetzungen aufkommt, sollte also in der heutigen Zeit obligatorisch sein. Diese Versicherungsform übernimmt grundsätzlich alle Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen sowie den Gerichtsprozess selbst - unabhängig davon, ob der Versicherte als Sieger oder Verlierer aus dem Prozess hervorgeht. Einige Ausnahmefälle sind allerdings nicht durch die Versicherung abgedeckt. Welche dies sind, können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.

Die Rechtschutzversicherung gibt es in Deutschland in vielen verschiedenen Varianten. So kombinieren manche Versicherer den privaten Rechtschutz mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, so dass der Versicherte dadurch für alle Eventualitäten seines Alltags abgesichert ist. Bei anderen Gesellschaften muss wiederum der Verkehrsrechtsschutz separat hinzugebucht werden. Wichtig zu wissen ist, dass eine private Rechtschutzversicherung keine Kosten übernimmt, die durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder eines eigenen Gewerbes des Versicherten entstehen. Für diesen Fall gibt es gewerbliche Rechtschutzversicherungen beziehungsweise für Arbeitnehmer den kostenlosen Rechtsschutz der Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände, so dass hierfür eine private Rechtschutzversicherung nicht zuständig ist.