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Durch Tiere können mitunter sehr kostenintensive Schäden entstehen, für die der Halter grundsätzlich gerade stehen muss. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, für seine Tiere die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen eventueller Schäden abzusichern.

Inzwischen gibt es hierzulande eine ganze Reihe verschiedener Tierversicherungen, zum Beispiel für Haustiere, für Nutztiere aber auch speziell für einzelne Tierarten und ausgewählte Sonderfälle. Jede einzelne dieser Versicherungsformen aufzuzählen, würde den Rahmen bei weitem sprengen. Eine Versicherungsform, auf die aber kein Tierhalter verzichten sollte, ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Dabei gilt es folgendes zu beachten: Kleintiere, welche in etwa die Größe bis zu einer Katze aufweisen, müssen in der Regel nicht separat durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Für Schäden, die durch solche Kleintiere entstehen, kommt die private Haftpflichtversicherung auf.

Wer aber beispielsweise einen Hund hat, muss diesen durch eine eigene Haftpflichtversicherung versichern. Dafür bieten viele Versicherungsgesellschaften eigene Hundehaftpflichtversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse von Hundehaltern zugeschnitten sind. Der Halter muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung für sein Tier einer gewissen Sorgfalts- und Aufsichtspflicht unterliegt. So könnte es durchaus Probleme mit dem Versicherer geben, wenn Sie einen Hund besitzen, diesen auf einem mangelhaft gesicherten Grundstück halten, er das Grundstück verlässt und in der Folge einen Verkehrsunfall verursacht. In diesem Fall wurde die Sorgfaltspflicht des Hundebesitzers eindeutig verletzt und der Versicherer würde sich wahrscheinlich weigern, zumindest die gesamte Schadenhöhe zu übernehmen. Gleiches gilt übrigens für Besitzer von als „Kampfhund“ bezeichneten Rassen, denen ganz besondere Aufsichts- und Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Zudem schließen einige Versicherer die Aufnahme von Kampfhunden in eine Hundehaftpflichtversicherung aus, beziehungsweise nehmen solche Rassen nur gegen entsprechend höhere Versicherungsbeiträge auf.