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Die Lebensversicherung gehört in Deutschland zu den wichtigsten Versicherungsmodellen. Es gibt sie mittlerweile in vielen verschiedenen Formen, die jedoch nahezu immer auf zwei verschiedenen Grundsätzen basieren. Zum einen gibt es die Ablebensversicherung, welche in Deutschland zumeist als Risikolebensversicherung bezeichnet wird. Wie der Name „Ablebensversicherung“ bereits andeutet, wird hierbei die Versicherungsleistung ausschließlich dann ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer ums Leben kommt. Die Versicherungsleistung wird also niemals einen Versicherten selbst ausgezahlt, sondern ausschließlich an die im Versicherungsvertrag benannten Hinterbliebenen.

Das gegenteilige Prinzip dazu ist die so genannte Erlebensversicherung. Sie kann in vielen verschiedenen Formen und Ausprägungen abgeschlossen werden, zumeist handelt es sich dabei aber um Kapitallebensversicherungen. Diese Modelle sind speziell dafür konzipiert, als Kapitalanlageform beziehungsweise als Möglichkeit zur Vorsorge für den eigenen Altersruhestand zu dienen. Eine solche Versicherung zahlt also ihre Leistungen im Gegensatz zu Ablebensversicherung nur dann aus, wenn der Versicherte den Versicherungszeitraum überlebt.

In diesem Zeitraum zahlt der Versicherte seine monatlichen Beiträge in die Versicherung ein, bis schließlich der im Vertrag festgelegte Zuteilungszeitpunkt erreicht ist. Zu diesem Zeitpunkt wird der Versicherer die Versicherungsleistung auszahlen, wobei der Versicherte selbst wählen kann, ob dies in Form eines Einmalbetrags oder aber in monatlichen Rentenbeträgen erfolgen soll.

Da jede der hier beschriebenen Formen der Lebensversicherung ihre eigenen Vor- und Nachteile besitzt, wünschen sich viele Versicherte eine Kombination aus beiden Modellen. Durch die kombinierte Er- und Ablebensversicherung wurde diese Kombination eingeführt. Damit ist es möglich, die Familie für den Fall des eigenen Todes abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen beziehungsweise für den Altersruhestand vorzusorgen.