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Die Rürup Rente ist - ebenso wie die Riester Rente - eine Bezeichnung für spezielle Modelle zur Altersvorsorge, die finanziell beziehungsweise steuerlich vom deutschen Staat gefördert werden. Während die Riester Rente dabei allen angestellten Arbeitnehmern bis zu einer gewissen Einkommensgrenze zur Verfügung steht, wendet sich die Rürup Rente hauptsächlich an Selbstständige, Freiberufler, Besserverdienende sowie Beamte.

Um diesen Berufsgruppen gerecht zu werden, wurden die Modelle mit Förderung durch die Rürup Rente speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. So berücksichtigt das Anlagemodell beispielsweise, dass Selbstständige, Freiberufler etc. in der Regel erst in einem etwas fortgeschrittenen Alter die Möglichkeit finden, nennenswerte Beträge in ein Absicherungsmodell für den eigenen Altersruhestand einzubringen. Damit diese Beträge nicht übermäßig besteuert werden und damit das Vorsorgemodell für den Selbstständigen unattraktiv wird, bietet die Rürup Rente entsprechende Steuervergünstigungen, durch die derzeit rund zwei Drittel aller eingezahlten Beträge steuerlich abgesetzt werden können. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass diese Grenze weiter nach oben verschoben wird, bis irgendwann die kompletten Einzahlungsbeträge steuerlich abgesetzt werden können.

Grundsätzlich kann die Leistung aus einem Modell mit Förderung nach der Rürup Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Der Versicherte sollte jedoch darauf achten, dass in diesen Vorsorgemodellen kein Hinterbliebenenschutz enthalten ist. Wer also nicht nur für seinen eigenen Altersruhestand vorsorgen, sondern auch seine Familie beziehungsweise Kinder für den Fall des eigenen Ablebens absichern möchte, der sollte zusätzlich zur Rürup Rente auch einen entsprechenden Hinterbliebenenschutz abschließen - zum Beispiel in Form einer Risikolebensversicherung.